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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wann Bescheinigung Mutterschutz Arbeitgeber?

    Die Bescheinigung zum Mutterschutz vom Arbeitgeber wird üblicherweise ausgestellt, sobald die Schwangerschaft der Arbeitgeberin bekannt ist. Sie dient dazu, den Schutz der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Bescheinigung werden die voraussichtliche Dauer der Schwangerschaft, der voraussichtliche Entbindungstermin und eventuelle Beschäftigungsverbote festgehalten. Es ist wichtig, dass die Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt wird, damit die werdende Mutter ihre Rechte im Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. In Deutschland muss die Bescheinigung spätestens bis zum Beginn des Mutterschutzes vorliegen.

  • Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?

    Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen? Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig vom Tarifvertrag abweichen. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn ein Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen möchte, muss dies in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. In solchen Fällen müssen die abweichenden Regelungen mindestens so günstig sein wie die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Einhaltung des Tarifvertrags einfordern.

  • Wann Arbeitgeber über Mutterschutz informieren?

    Arbeitgeber müssen ihre schwangere Mitarbeiterin über den Mutterschutz informieren, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren. Dies dient dazu, die schwangere Mitarbeiterin über ihre Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu informieren. Es ist wichtig, dass die schwangere Mitarbeiterin frühzeitig über den Mutterschutz informiert wird, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Arbeitgeber sollten daher proaktiv auf schwangere Mitarbeiterinnen zugehen und sie über ihre Rechte und den Mutterschutz aufklären.

  • Stellt der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung?

    Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Lohnabrechnung zur Verfügung stellen müssen. Die Lohnabrechnung dient dazu, den Arbeitnehmern Transparenz über ihre Gehaltszahlungen zu geben und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung stellt, kann dies ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht sein und der Arbeitnehmer hat das Recht, eine solche einzufordern.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Weinbrenner, Lars: Kündigung
    Weinbrenner, Lars: Kündigung

    Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 22.90 € | Versand*: 0 €
  • Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis
    Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis

    Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis: Die umfassende Lösung für professionelle Arbeitszeugnisse Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis: Die umfassende Lösung für professionelle Arbeitszeugnisse Funktionen und Highlights der Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis: Umfangreiche Vorlagenauswahl Die Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis bietet eine breite Palette von Vorlagen für verschiedene Berufe und Tätigkeitsbereiche. Wählen Sie einfach die passende Vorlage aus und passen Sie sie an Ihre individuellen Anforderungen an. Rechtssichere Formulierungen Alle Vorlagen und Mustertexte in der Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis wurden von Experten erstellt und entsprechen den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Sie können sicher sein, dass Ihre Arbeitszeugnisse alle erforderlichen Informationen enthalten und rechtlich korrekt sind. Einfache Anpassung Die Vorlagen in der Duden Vorl...

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  • Mehrtens, Gerhard: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
    Mehrtens, Gerhard: Arbeitsunfall und Berufskrankheit

    Arbeitsunfall und Berufskrankheit , Der Schönberger/Mehrtens/Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" setzt auch in seiner 10. Auflage bei der Beurteilung von Versicherungsfällen Maßstäbe: jede Menge Fakten und präzise Erläuterungen auf einem soliden Fundament medizinischer Erkenntnisse und rechtlicher Bewertung. Ob Gutachten, Verwaltungsentscheidung oder Urteil: Für die Bewertung jedes Einzelfalls werden alle dabei einschlägigen juristischen, medizinischen und verwaltungsbezogenen Aspekte anschaulich in den Blick genommen. Juristinnen und Juristen gibt er detaillierte Einblicke über alle wesentlichen medizinischen Erfahrungssätze. Begutachtende Ärztinnen und Ärzte erhalten viele Hinweise zu rechtlichen Hintergründen und den Anforderungen an medizinische Sachverständige. Entscheidungsträgern in der Sozialverwaltung ist er eine verlässliche und anerkannte Beurteilungshilfe. + Allgemeiner Teil: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Begutachtung, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): mit besonderen Schwerpunkten bei der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts. + Besonderer Teil: Nach Organsystemen gegliederte Erläuterung nahezu aller Berufskrankheiten mit Hinweisen zur differenzierten Beurteilung von Expositionen und Erkrankungen. - Krankheitsbilder, die als Verletzungsfolgen bei Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten bedeutsam sind - medizinisch und/oder juristisch klärungsbedürftige Fragen zu wichtigen Berufskrankheiten wie Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Haut- und Infektionskrankheiten einschl. COVID 19 sowie Atemwegserkrankungen - Entstehungsprozesse und Krankheitsverläufe, insb. als Ursachen der Krankheitsbilder in Betracht kommende Unfallverletzungen und sonstige arbeitsbedingte Expositionen - Aspekte von psychischen Reaktionen und Erkrankungen als Unfallfolgen - Kriterien und Empfehlungen für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit Mit vielen Abbildungen, Grafiken, Übersichten und Tabellen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 198.00 € | Versand*: 0 €
  • BetrVG für den Betriebsrat
    BetrVG für den Betriebsrat

    BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen?

    Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen? In der Regel kann ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht einseitig kündigen, da dieser zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wird. Eine Kündigung des Tarifvertrags bedarf daher meist der Zustimmung beider Vertragsparteien. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Tarifvertrag gekündigt werden kann, zum Beispiel wenn im Vertrag eine Kündigungsklausel vereinbart wurde. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten und Bedingungen für eine Kündigung des Tarifvertrags zu klären.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub vor Mutterschutz ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub vor Mutterschutz ablehnen? In der Regel kann ein Arbeitgeber den Urlaub einer schwangeren Mitarbeiterin vor dem Mutterschutz nicht ablehnen. Schwangere haben das Recht auf Urlaub und Erholung, um sich auf die bevorstehende Geburt vorzubereiten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz einhält und die Gesundheit der schwangeren Mitarbeiterin schützt. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, kann die schwangere Mitarbeiterin sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder an einen Anwalt wenden, um ihre Rechte durchzusetzen.

  • Was zahlt der Arbeitgeber im Mutterschutz?

    Im Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber in der Regel weiterhin das Gehalt der werdenden Mutter. Dieses wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes gezahlt. Zudem übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung, wie beispielsweise die Kranken- und Rentenversicherung. Auch eventuelle Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können während des Mutterschutzes weitergezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zu erhalten, welches teilweise vom Arbeitgeber aufgestockt werden kann.

  • Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?

    Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.

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